BKF-Weiterbildung

Seit dem 1. Oktober 2006 ist sie Gesetz: Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klasse C oder D erforderlich ist.

Was kommt auf die Fahrer zu?

1. Die Grundqualifikation

Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.

Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
• durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
• durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
• durch Berufsausbildung BKF/FiF

2. Regelmäßige Weiterbildung

Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:

• innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig)
• bis zum 10.09.2013* für alle gewerblichen Busfahrer
• bis zum 10.09.2014* für alle gewerblichen Lkw-Fahrer

Welche Strafen drohen?

Nach Ablauf der Qualifikation kann diese nur durch eine erneute Grundqualifikation wiedererlangt werden. LКsst der Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Weiterbildung zu, oder ordnet sie an, muss er mit einem BuІgeld von bis zu 20.000.- Euro rechnen. 

Fahrern, die ohne die nötige Weiterbildung weiter gewerblich fahren, droht ein BuІgeld von bis zu 5.000.- Euro.

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei
 entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschlieІlich 9.9.2015 bei Busfahrern und bis einschlieІlich 9.9.2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen.

Alle 5 Jahre müssen Lkw-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in 
PrКsenzveranstaltungen absolvieren. Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:

• Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der
 Sicherheitsregeln
• Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
• Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen,
 Logistik

Idealerweise findet die Weiterbildung in 5 Modulen á 7 Std. statt:

Modul 1: Eco-Training (Theorie und Praxis möglich!)
Ziel: Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise

• Eco-Fahrphilosophie
• Technische Wartung
• Alternative Kraftstoffe und Abgasnachbehandlungssysteme
• Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
• Analyse der Fahrwiderstände


Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
Ziel: Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen 
Vorschriften

• Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
• Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und deren Vorschriften wie Tageslenkzeit,
Fahrtunterbrechungen, Tagesruhezeit und Kontrollgeräte
• Neue und alte Verkehrsregeln
• Digitales Kontrollgerät


Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Theorie und Praxis möglich!)
Ziel: Kenntnisse im Umgang mit moderner Sicherheitstechnik 
im Lkw sowie richtiges Verhalten in Grenzsituationen

• Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
• Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
• Technische Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung im Lkw
(Assistenzsysteme)
• Kraftübertragung, Kurvenfahren, Bremsmethoden


Modul 4: Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Ziel: Sensibilisierung der Fahrer für Ihre Rolle als Repräsentanten des Unternehmens.

• Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
• Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
• Kommunikationspartner des Fahrers (Konfliktsituationen)
• Unterschiedliche Rollen des Fahrers


Modul 5: Ladungssicherung (Theorie und Praxis möglich!)
Ziel: Richtige Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen

• Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
• Einsatz von Hilfsmitteln (Antirutschmatte, etc.)
• Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
• Richtige Verteilung der Ladung und Vermeidung von Überladung
• Feststell- und Verzurrtechniken

Alle Module sind frei wählbar und an verschiedenen Ausbildungsstellen absolvierter.

Welche Kosten erwarten mich?

Weiterbildungslehrgang je Modul: 95.- €
Lehrbuch je Modul: 20.- €
Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt.

Bei Gruppen ab 15 Teilnehmer bitte Preis erfragen, hier können auch Wunschtermine vereinbart werden.

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